Zweck - Landesverband

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Zweck

Vorstand
Zweck des VDRP und der Preisrichter-Vereinigungen ist die Durchführung einer fachmännischen und einheitlichen Beurteilung des Rasse- und Ziergeflügels auf den Ausstellungen im BDRG, zur Ausrichtung der Zuchtarbeit unter Beachtung der gültigen Standards, der Allgemeinen Ausstellungs-Bestimmungen und sonstiger verbindlicher Beschlüsse.
Um diesen Zweck zu erfüllen, haben sich VDRP und Preisrichter-Vereinigungen folgende Aufgaben gestellt:
Die Weiterbildung der Rassegeflügel-Preisrichter durch Informationen über den jeweiligen Zuchtstand der einzelnen Rassen sowie die eingehende Besprechung neu zugelassener Rassen; die Heranbildung eines Peisrichter-nachwuchses durch Schulung und Unterweisung in der fachmännischen Beurteilung von Rasse- und Ziergeflügel; die Vertretung der satzungsgemäßen Aufgaben und Zielsetzungen des BDRG.
Als Robert Oettel im Jahr 1852 den Grundstein zum „Hühnerologischen Verein“ legte, konnte man nicht ahnen, dass dies zu einer weitgespannten Organisation, wie wir sie heute im BDRG haben,führt.
Das Ziel war, Geflügel nach bestimmten Merkmalen zu halten und zu züchten.
Dazu zählten Hühner und Zwerghühner sowie Puten, Gänse, Enten und Tauben.
Bereits zwei Jahre später wurde die erste Geflügelausstellung abgehalten und es waren schon damals erfolgreiche Züchter, Frauen und Männer, die es verstanden, Tiere im richtigen Exterieur auf Ausstellungen und für die Weiterzucht herauszustellen.


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